Was ist unter einer betriebsbedingten Kündigung zu verstehen?
Unter der sogenannten betriebsbedingten Kündigung ist genau genommen der „Klassiker“ einer Beendigungskündigung zu verstehen – Hintergrund ist hier stets die sinngemäße Behauptung des Arbeitgebers, dass die Möglichkeit der Beschäftigung des zu kündigen Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen, die sich meist auf Arbeitsmangel beziehen, wegfällt.
Es gilt, diese Behauptung äußerst kritisch zu beleuchten, denn werden beispielsweise in einem Unternehmen ständig Überstunden gemacht, sind die Auftragsbücher gefüllt oder wurden nach Ihnen andere Arbeitnehmer eingestellt, kann sicherlich nicht von Arbeitsmangel gesprochen werden.
Sollte es sich zudem um ein sehr kleines Unternehmen handeln, das nur sehr wenige Mitarbeiter beschäftigt, müsste die Kündigung weiterhin „sozial ausgewogen“ sein.
Dies bedeutet, dass selbst in Zeiten, die wirtschaftlich schwierig sind, keineswegs wahllos Mitarbeiter entlassen werden dürfen. Der Arbeitgeber muss eine nach sozialen Kriterien vorzunehmende Auswahl treffen, die z.B. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen oder auch eine eventuelle Schwerbehinderung berücksichtigen. Unter Beachtung dieser Faktoren darf der Arbeitgeber nur dem Arbeitnehmer kündigen, den eine Kündigung am wenigstens hart treffen würde.
Häufig jedoch wird unter Missachtung dieser Voraussetzungen stattdessen dem Mitarbeiter gekündigt, der aus Sicht des Arbeitgebers anderer Hintergründe wegen unliebsam geworden ist – er will ihn schlicht „loswerden“.
Tipp: Akzeptieren Sie auf keinen Fall ungeprüft eine angeblich betriebsbedingte Kündigung. Tatsächlich ist die Mehrheit solchermaßen begründeter Kündigungen unwirksam und zumindest die Erwirkung einer Abfindung zugunsten des Gekündigten ist in diesem Fall möglich!